Rechtliche Risiken beim Verkauf auf Amazon: Was Händler wissen müssen

Händler sollten wichtige rechtliche Fallstricke beim Amazon-Verkauf kennen.

Verkaufen auf Amazon klingt erst mal nach einer ziemlich einfachen Sache: Produkt einstellen, verkaufen, Geld verdienen. Doch so schön dieses Bild auch ist – wer es zu wörtlich nimmt, kann schneller mit einem Fuß im rechtlichen Fettnäpfchen stehen, als der Prime-Versand braucht, um beim Kunden zu sein.

Tatsächlich ist der Marktplatz rechtlich gesehen ein Minenfeld. Eine vergessene Angabe in der Widerrufsbelehrung oder ein versehentliches Anhängen an die falsche ASIN – und zack, flattert eine Abmahnung ins Haus oder der Account wird gesperrt. Nicht selten kommen dann neben Frust auch noch saftige Kosten auf Händler zu. Deshalb ist es wichtig, die Amazon-Richtlinien und -verkaufsbedingungen zu kennen.

Amazon selbst ist dabei leider alles andere als kulant. Der Konzern verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Richtlinienverstößen – egal, ob aus Unwissenheit oder aus Versehen. Und wer glaubt, dass kleinere Händler unterm Radar fliegen, irrt gewaltig: Wettbewerber und spezialisierte Abmahnkanzleien haben Amazon längst als lukratives Spielfeld entdeckt.

Welche rechtlichen Fallstricke Amazon-Händler beim Verkauf auf der Handelsplattform kennen sollten und wie man diesen am geschicktesten begegnet, das erfahren Sie in diesem Artikel.

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Warum rechtliche Sicherheit für Amazon-Händler essenziell ist

Rechtliche Sicherheit ist daher nicht nur ein nettes Add-on, sondern überlebenswichtig. Sie schützt nicht nur vor finanziellen und nervlichen Totalschäden, sondern bildet auch die Basis für langfristiges Wachstum und Vertrauen – sowohl seitens der Kunden als auch seitens des Amazon-Marketplace.

Kurz gesagt: Wer auf Amazon langfristig bestehen will, muss die rechtlichen Spielregeln kennen. Und besser früher als später – denn bei Amazon gibt’s keine zweite Chance, sondern höchstens eine automatisierte E-Mail mit dem Titel „Ihr Konto wurde dauerhaft deaktiviert“.

Die häufigsten Abmahnfallen auf Amazon

Rechtliche Fallstricke auf Amazon können den Verkauf erschweren.

Amazon ist nicht nur der größte Online-Marktplatz der Welt – sondern auch eine echte Goldgrube für Abmahnanwälte. Sei es im Listing oder im Impressum – ein kleiner Fehler und schon winkt der gelbe Umschlag „mit freundlichen Grüßen“ von Kanzlei XY. Für Händler kann das teuer, nervenaufreibend und im schlimmsten Fall geschäftsschädigend sein. Im Folgenden verraten wir Ihnen die „Klassiker“ unter den rechtlichen Fallstricken beim Amazon-Verkauf – und wie Sie ihnen elegant aus dem Weg gehen.

1. Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangabe

Wenn Sie Produkte nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkaufen, müssen Sie den Grundpreis (z. B. €/100 g) angeben. Und zwar korrekt – also ohne falsche Einheiten oder Rundungsfehler. Klingt banal, ist aber einer der häufigsten Abmahngründe.

2. Veraltete oder unvollständige Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung ist Pflicht – und sie muss exakt dem rechtlichen Stand entsprechen. Copy-Paste von irgendwoher ist keine gute Idee, denn veraltete Formulierungen sind ein gefundenes Fressen für Abmahner. Tipp: Immer auf aktuelle Mustertexte zurückgreifen – oder besser: rechtlich prüfen lassen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Widerrufsbelehrung noch aktuell ist, lohnt sich ein schneller Blick in den aktuellen Gesetzestext, bevor Sie Ihren Anwalt anrufen. Unter diesem Link finden Sie einen stets aktuellen Mustertext für Widerrufsbelehrungen von E-Commerce-Händlern unter dem eingängigen Titel: „Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen“. 

3. Nicht klickbarer Link zur OS-Plattform

Ja, die EU will, dass Händler auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) verlinken. Und nein, ein Textlink ohne Hyperlink reicht nicht. Klingt nach Detail – kostet im Zweifel aber mehrere hundert Euro.

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4. Produktbilder und -texte ungeprüft übernommen

„Das Bild sieht gut aus, das nehm ich auch!“ – lieber nicht. Die ungeprüfte Nutzung fremder Produktfotos oder Texte ist eine Einladung für urheberrechtliche Probleme. Auch wenn andere Seller das scheinbar genauso machen: Wer zuerst abgemahnt wird, zahlt auch zuerst.

5. Keine oder falsche Registrierungen (LUCID, WEEE & Co.)

Verkaufen Sie auf Amazon Elektrogeräte oder verpackte Ware in Deutschland? Dann sind Sie zur Registrierung verpflichtet – beim Verpackungsregister (LUCID) und ggf. auch nach ElektroG (WEEE). Fehlen diese Einträge, drohen nicht nur Abmahnungen, sondern ein Verkaufsverbot auf Amazon selbst. Das gilt auch bei fehlerhafter Produktkennzeichnung (z. B. CEE-Prüfsiegel).

6. Irreführende oder übertriebene Werbeaussagen

„100 % schadstofffrei“, „medizinisch getestet“, „garantiert bester Preis“ – solche Aussagen sind oft rechtlich angreifbar, wenn Sie sie nicht wasserdicht belegen können. Im Zweifel lieber konkret und belegbar als vollmundig und verklagbar. 

Diese Abmahnfallen sind wie Stolperdrähte – man sieht sie oft erst, wenn es zu spät ist. Wer sich aber vorab gut informiert, spart im Zweifel viel Geld und graue Haare.

Marken- und Produktrecht: Worauf Seller achten müssen

Urheberrecht und Markenrecht: Amazon kennt hier keinen Spaß.

Sie verkaufen ein Produkt, das Sie ganz offiziell eingekauft haben – also kann ja nicht viel schiefgehen, oder? Leider verstecken sich auch dabei einige rechtliche Fallstricke, die Amazon-Händler beim Verkauf auf der Plattform vermeiden sollten.

1. Anhängen an bestehende ASINs – ein gefährliches Spiel

Amazon liebt Effizienz – deshalb können mehrere Händler ihre Produkte unter ein und derselben ASIN verkaufen. Das Problem: Wenn das Originalprodukt markenrechtlich geschützt ist oder Ihre Ware abweicht (anderes Zubehör, abweichende Verpackung, etc.), ist das Anhängen juristisch heikel. Im schlimmsten Fall begehen Sie damit eine Markenrechtsverletzung. Kurz: Gleiches Produkt heißt bei Amazon nicht immer gleiches Risiko.

2. Nutzung geschützter Markenbegriffe

Sie schreiben im Listing, Ihr Kabel sei „kompatibel mit Apple®“? Das dürfen Sie – wenn Sie’s richtig formulieren und klarstellen, dass Sie nicht Apple selbst sind. Was nicht geht: “iPhone-Kabel von Apple”, wenn es nicht von Apple stammt. Viele Marken sind beim Thema Missbrauch extrem empfindlich. Und Amazon sperrt lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

3. Produktfotos und Beschreibungen einfach übernehmen

Sie haben tolle Bilder im Angebot gesehen und möchten diese auch nutzen? Besser nicht. Produktfotos sind in der Regel urheberrechtlich geschützt – genauso wie viele Beschreibungstexte. Wer hier einfach kopiert, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern auch den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Obwohl es mühsam ist: Eigene Inhalte sind der sicherste Weg, um das Urheberrecht auf Amazon einzuhalten.

4. „White Label“-Produkte und Markeneintragungen

Viele Seller verkaufen Produkte unter eigenem Label. Klingt smart – und ist es auch, solange die Marke korrekt eingetragen ist und keine bestehenden Rechte verletzt. Ärger gibt’s, wenn Sie eine Marke anmelden, die einer bestehenden zu sehr ähnelt oder bereits registriert ist. Das Markenrecht und Amazon kennen da keine Gnade – und keine Ausreden.

Marken- und Produktrecht ist keine bloße Formalität, sondern ein echtes Minenfeld. Wer hier sauber arbeitet, spart sich nicht nur rechtlichen Ärger, sondern hebt sich auch von der Copy-Paste-Konkurrenz ab.

Steuerliche und unternehmerische Pflichten für Amazon-Verkäufer

 Die Umsatzsteuer müssen Amazon-Händler ebenso wie alle anderen Gewerbetreibenden zahlen. Und das Steuerrecht bei FBA kann besonders herausfordernd sein.

Steuern – das ist das Thema, bei dem viele Händler instinktiv das Browserfenster schließen möchten. Verständlich. Leider schützt Wegsehen nicht vor dem Finanzamt – und auch nicht vor Amazons rigoroser Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Kurz gesagt: Wer verkauft, muss liefern – nicht nur Produkte, sondern auch korrekte Zahlen.

Als erstes wäre da die Umsatzsteuer. Verkaufen Sie als deutscher Händler? Dann sind Sie in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Verkaufen Sie ins EU-Ausland? Dann gilt das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop). Und wenn Amazon Ihre Ware in anderen EU-Ländern lagert (Stichwort: PAN-EU-Versand), wird’s nochmal spannender. Denn dann brauchen Sie ggf. in mehreren Ländern eine Steuernummer. Klingt kompliziert? Ist es auch. Aber wer’s ignoriert, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder – oder die ganz große Steuerprüfung.

Daher gilt beim Thema Steuern eigentlich immer: Die professionelle Unterstützung macht den Unterschied. Suchen Sie sich am besten eine Steuerberatung, die sich im E-Commerce auskennt, und versuchen Sie gar nicht erst, dieses To-do im Alleingang zu erledigen.

Neben der Steuerpflicht müssen Amazon-Seller weitere wichtige unternehmerische Pflichten einhalten, beispielsweise …

  • die Geschäftsregistrierung: Viele starten im Nebenerwerb mit dem Verkauf auf Amazon – fair enough. Aber auch das braucht eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Und wenn Sie regelmäßig Umsätze machen, interessiert sich auch das Finanzamt für Ihre Existenz. Amazon selbst verlangt bei der Registrierung übrigens immer öfter einen Nachweis über die Geschäftstätigkeit. Wer da keine offiziellen Unterlagen liefern kann, wird schnell ausgebremst.
  • das Verpackungsgesetz: Wer verpackte Ware an Endkunden verschickt, muss im Verpackungsregister LUCID gelistet sein. Fehlt der Eintrag, darf Amazon den Verkauf schlicht blockieren. Bonus-Gefahr: Wird man dabei erwischt, drohen Bußgelder – und Abmahnungen gibt’s gratis obendrauf.
  • die WEEE-Registrierung: Der Verkauf von Elektronikprodukten (ja, auch schnöde LED-Lichterketten zählen dazu) erfordert eine WEEE-Registrierung. Ohne diese dürfen Sie Ihre Produkte in Deutschland gar nicht erst auf den Markt bringen. Amazon prüft das inzwischen automatisiert.

Der Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ trifft hier voll ins Schwarze. Wer seine steuerlichen und unternehmerischen Pflichten kennt – oder sich rechtzeitig Unterstützung holt – kann ruhig schlafen. Alle anderen sollten sehr gute Nerven und ein dickes Bankkonto haben.

Probleme mit Amazon-Richtlinien und wie man richtig reagiert

Sie sollten bekannte rechtliche Fallstricke beim Amazon-Verkauf kennen, oder Sie geraten schneller in die Verlegenheit, Ihr Verkäuferkonto wiederherstellen zu müssen, als Sie denken.

Amazon ist nicht nur eine Verkaufsplattform, sondern quasi auch Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker in Personalunion. Wer hier verkauft, muss sich an eine Vielzahl teils schwammiger, teils strenger Richtlinien halten. Das Problem: Verstöße passieren oft unabsichtlich – die Konsequenzen sind trotzdem real. Und sie kommen schnell.

1. Der Algorithmus schlägt zuerst, der Mensch prüft später (wenn überhaupt)
Amazon-Konto gesperrt? Produkt deaktiviert? Das passiert bei Regelverstößen regelmäßig – automatisiert, ohne Vorwarnung und ohne viel Erklärung. Häufigste Gründe: verdächtige Bewertungen, falsche Produkttitel, mutmaßlich gefälschte Artikel oder „Policy-Verstöße“ aller Art. Klingt vage? Ist es auch. Und genau das macht es so gefährlich.

2. Produktbewertungen und Kundenrezensionen – heikles Terrain
„Könntest du mir bitte eine 5-Sterne-Bewertung geben?“ – Dieser harmlose Satz kann zur Sperrung führen. Amazon duldet keine Manipulation von Bewertungen, auch keine indirekten Anstupser. Selbst harmlose Geschenke oder Rabattaktionen in Kombination mit Bewertungsaufforderungen sind tabu. Die Plattform versteht hier keinen Spaß.

3. Verletzung von Content-Richtlinien
Amazons Regeln zu Produkttiteln, Bulletpoints und Bildern sind umfangreich – und ändern sich gerne mal über Nacht. Wer z. B. mit irreführenden Superlativen („weltweit bester“, „garantiert wirksam“) oder unerlaubten Begriffen arbeitet, riskiert die sofortige Deaktivierung des Angebots. Tipp: Immer regelmäßig die aktuellen Styleguides checken – oder sich einen Kaffee extra gönnen und sie wenigstens einmal komplett durchlesen.

4. Wie man richtig auf eine Sperrung reagiert
Wichtig: Nicht in Panik verfallen und auch keine zehn E-Mails im Stundentakt an den Support schicken. Auch dann nicht, wenn das komplette Amazon-Konto gesperrt ist. Stattdessen: Fehler genau analysieren, Ursachen identifizieren und einen sogenannten Plan of Action (PoA) erstellen. Amazon erwartet hier eine sachliche, strukturierte Antwort mit drei Punkten:

  • Was war das Problem?
  • Was haben Sie unternommen, um es zu lösen?
  • Was tun Sie, damit es nie wieder passiert?

Das scheint zwar etwas formelhaft, ist aber genau das, was Amazon will. Je konkreter und selbstkritischer Sie sind, desto besser stehen die Chancen auf Reaktivierung. Hier erfahren Sie mehr über die Ausarbeitung eines Plan of Action: In 4 Schritten zum perfekten Maßnahmenplan für Amazon.

Wer sich mit den Amazon-Richtlinien nicht beschäftigt, lebt gefährlich. Und wer im Ernstfall professionell und ruhig reagiert, hat deutlich bessere Karten. Oder anders gesagt: Auf Amazon verkauft nicht, wer keine Fehler macht – sondern wer gut damit umgeht, wenn’s mal kracht.

Externe Unterstützung und Absicherung durch Rechtsschutz

Rechtsschutz für Amazon-Verkäufer? Ein Anwalt, spezialisiert auf Amazon-Verkauf, ist teuer.

Doch manchmal kommt man auch mit Ruhe und Professionalität nicht weiter. Rechtliche Fragen sollte man lieber nicht „nebenbei“ mit YouTube-Tutorials und Halbwissen aus Facebook-Gruppen lösen. Denn spätestens wenn Abmahnungen ins Haus flattern oder das Konto gesperrt wird, sind Profis gefragt – und zwar schnell.

Im Zweifel sollte Sie lieber einmal zu oft einen Anwalt einschalten, vor allem aber bei Abmahnungen aufgrund des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts, bei Konto-Sperrungen wegen (angeblicher) Richtlinienverstöße und auch bei Problemen mit dem Finanzamt oder der WEEE- bzw. LUCID-Registrierung. 

Ein spezialisierter Anwalt kennt nicht nur das Gesetz, sondern weiß auch, wie Amazon tickt – und das ist oft die halbe Miete. Wer frühzeitig rechtliche Unterstützung im E-Commerce einholt, kann viele Probleme im Keim ersticken. 

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Rechtsschutzversicherung und Dienstleistungen rund um Amazon

Klingt langweilig? Vielleicht. Ist aber ein echter Lebensretter im Ernstfall. Einige Versicherer bieten inzwischen maßgeschneiderte Rechtsschutz-Policen für Amazon-Verkäufer und E-Commerce-Unternehmen an – inklusive Schutz vor Abmahnungen, Kostenübernahme für juristische Auseinandersetzungen und sogar Unterstützung bei Kontosperrungen. Der monatliche Beitrag ist in vielen Fällen deutlich günstiger als eine einzige Abmahnung.

Daneben gibt es selbstverständlich weitere Hilfsangebote durch Dienstleister, etwa spezialisierte Anbieter, die sich auf die Kommunikation mit Amazon konzentrieren, die Erstellung eines Maßnahmenplans begleiten, Unterstützung bei Markenregistrierungen bieten oder das Monitoring von Richtlinienverstößen übernehmen. 

Solche Angebote sind kein Ersatz für einen Anwalt, können beim Amazon-Verkauf aber oft eine sinnvolle Ergänzung sein und etwaigen Problemen vorbeugen, vor allem wenn es schnell gehen muss und das eigene Nervenkostüm bereits dünn ist.

Letztendlich gilt: Wer auf Amazon verkauft, sollte nicht nur Produkte absichern, sondern auch sich selbst. Mit dem richtigen rechtlichen Rückhalt verkaufen Sie entspannter, souveräner und mit deutlich geringerer Gefahr, dass Ihr Business über Nacht auf Eis gelegt wird.

Fazit: Rechtliche Klarheit schafft Sicherheit und Vertrauen

Für Amazon-Seller ist Rechtssicherheit auch von strategischer Bedeutung. So können rechtliche Fallstricke beim Amazon-Verkauf minimiert werden.

Der Verkauf über Amazon bietet enormes Potenzial – allerdings nur für Händler, die sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sind und diese konsequent einhalten. In einem Umfeld, das von hochdynamischen Marktmechanismen und streng automatisierten Plattformregeln geprägt ist, fungiert rechtliche Compliance im E-Commerce nicht nur als Risikominimierung, sondern als strategischer Wettbewerbsvorteil.

Wer die zentralen rechtlichen Fallstricke kennt – von Markenrechtsverletzungen über steuerliche Verpflichtungen bis hin zur Einhaltung plattformspezifischer Richtlinien –, kann nicht nur empfindliche finanzielle Verluste vermeiden, sondern auch die operative Stabilität seines Geschäfts langfristig sichern. Gerade im Amazon-Ökosystem, das für seine geringe Fehlertoleranz und seine algorithmen-gestützten Sanktionen bekannt ist, ist rechtliche Sorgfalt keine Kür, sondern Pflicht.

Darüber hinaus zahlt sich ein rechtlich abgesichertes Geschäftsmodell auch in puncto Kundenzufriedenheit aus: Transparente Rückgaberechte, korrekte Produktangaben und rechtskonforme Kommunikation stärken das Vertrauen der Käufer – ein immaterieller, aber elementarer Erfolgsfaktor im Onlinehandel.

Wer auf Amazon nachhaltig wirtschaften will, sollte rechtliche Aspekte von Beginn an als integralen Bestandteil seiner Unternehmensstrategie begreifen. Die Investition in juristisches Know-how, externe Beratung und eine solide Absicherung durch Rechtsschutz können letztlich den Unterschied zwischen kurzfristigem Umsatz und langfristigem Markterfolg ausmachen.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Fehler passieren Amazon Marketplace-Händlern am häufigsten?

Typische Fehler sind unzulässige Markenverwendungen, fehlende Pflichtangaben, Verstöße gegen das Verpackungsgesetz und unzulässige Produktversprechen.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Amazon-Richtlinien?

Der Amazon-Marketplace kann Produkte deaktivieren oder das Verkäuferkonto sperren – oft automatisiert und ohne Vorwarnung. Eine professionelle Reaktion mit Plan of Action ist dann entscheidend.

Benötige ich als Amazon-Seller eine WEEE-Registrierung?

Ja, wenn Sie Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen. Ohne gültige WEEE-Nummer drohen Verkaufsverbote und Bußgelder – auch bei scheinbar harmlosen Produkten wie LED-Leuchten.

Ist eine Rechtsschutzversicherung für Amazon-Händler sinnvoll?

Ja, vor allem bei Risiken wie Abmahnungen, steuerrechtlichen Problemen oder Konto-Sperrungen. Spezielle Policen für Online-Händler bieten hier gezielten Schutz.

Wie kann ich mich vor Abmahnungen auf Amazon schützen?

Achten Sie auf korrekte Produktbeschreibungen, Markenrechte, Preisangaben und gesetzliche Informationspflichten. Bei Unsicherheiten hilft eine rechtliche Prüfung durch Profis.

Kümmert sich Amazon um die Umsatzsteuerregistrierung im Ausland, wenn Marketplace-Händler den „Versand durch Amazon“-Service nutzen?

Nein, auch beim Versand durch Amazon müssen Händler sich selbst um die steuerlichen Anforderungen kümmern, die in den jeweiligen Ländern herrschen, in denen ihre Produkte lagern.

Bildnachweise: Unsplash.com / chatgpt.com

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