Amazon-Marktplatz: Preisabgleich mit Google Shopping? Das können Händler tun

Amazon macht regelmäßig einen Preisabgleich mit Google Shopping und anderen Marktplätzen.

An den derzeitigen Platzhirsch der E-Commerce-Welt kommen seine Wettbewerber kaum heran: Amazon hat sich diese Position hart erarbeitet und arbeitet genauso hart daran, diese Position beizubehalten. Der Online-Gigant ist nicht nur für seine Reichweite und Größe bekannt, sondern hat sich darüber hinaus auch einen Ruf der Zuverlässigkeit, Kundenorientierung und Schnelligkeit aufgebaut. Aber wie schafft man es, konstant die Nummer eins zu bleiben? Unter anderem erfordert das von Amazon einen konstanten Preisabgleich mit beispielsweise Google Shopping, einem der größten Konkurrenten des Versandriesen nicht nur auf dem deutschen Markt. Denn Anpassungsfähigkeit auf allen Levels – insbesondere beim Preis – ist eine Grundvoraussetzung, um stets an der Spitze zu bleiben.

Dass Amazon die Preise auf der Plattform mit Konkurrenten abgleicht, um den Kunden und Kundinnen stets das beste Angebot zu bieten, mutmaßen professionelle Händler schon seit einiger Zeit. Aber wie steht es um die Rechtmäßigkeit dieses Preisabgleiches (Amazon ist schließlich auch beim Bundeskartellamt kein unbekanntes Unternehmen) und vor allem: Wie können Verkäufer auf einer solchen Plattform trotzdem mit der höchstmöglichen Marge verkaufen? Wir haben die Antworten für Sie in diesem Artikel.

Wie und auf welchen Plattformen findet der Preisabgleich statt?

In den USA scheint Amazon öfter einen Preisabgleich nicht nur mit Google Shopping, sondern auch mit vielen anderen Plattformen auszuführen. Händler und Händlerinnen finden dann oft in ihrer Email-Inbox eine Nachricht des Versandriesen, der ihnen nahelegt, ihre Preise wettbewerbsfähiger zu gestalten.

Hier eine Email zum Thema Amazon Preisabgleich mit Google Shopping

In Deutschland sind neben Amazon Unternehmen wie Ebay, Otto und Zalando die üblichen Verdächtigen, mit denen ein Preisabgleich stattfinden könnte. E-Commerce-Verkäufern ist der Preisabgleich zwischen den verschiedenen Anbietern stets ein Dorn im Auge und das aus gutem Grund. In diesem LinkedIn-Beitrag wird noch einmal deutlich, was für einen Einfluss die Preisangleichung auf die Margen der Verkäufer hat.

Doch was genau passiert bei der Preisangleichung und wie wird sie ausgeführt? Dieser Prozess kann natürlich von Unternehmen zu Unternehmen variieren:

  1. Datenerfassung: Um die Preise auf beiden Plattformen zu vergleichen, werden Daten zu den Produkten benötigt. Dies erfolgt in der Regel automatisiert durch Webcrawler oder APIs, die Produktinformationen von beiden Plattformen sammeln.
  2. Produktermittlung: Die Daten werden hier miteinander abgeglichen, um ähnliche Produkte auf beiden Plattformen zu identifizieren. Dies kann durch Übereinstimmung von Produktbezeichnungen, SKU-Nummern o.Ä. passieren. In dem oben genannten LinkedIn-Beitrag hat der Autor beispielsweise feststellen können, dass das Produktbild (zumindest in den USA) oft als Element genutzt wird, um identische Produkte zu finden.
  3. Preisvergleich: Sobald ähnliche Produkte identifiziert wurden, werden die Preise auf beiden Plattformen verglichen. Hierbei werden der Verkaufspreis, eventuelle Rabatte oder Sonderangebote sowie Versandkosten berücksichtigt. 
  4. Aktualisierung der Preisdaten: Die Preisdaten werden regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass die Vergleichsergebnisse möglichst aktuell sind. Da sich Preise auf E-Commerce-Plattformen häufig ändern, ist es wichtig, den Abgleich in regelmäßigen Abständen durchzuführen.

Mittlerweile bezieht Amazon auch Kunden in den Prozess mit ein, niedrigere Produktpreise zu identifizieren. Über den Feedback-Bereich auf einer Produktdetailseite lassen sich diese direkt an Amazon übermitteln.

Amazon praktiziert den Preisabgleich nicht nur über Google. Auch Kunden-Feedback ist gern gesehen.

Ist der Preisabgleich mit Google Shopping in Deutschland legal?

Kurz gesagt: Ja, Preisabgleichung ist in Deutschland erlaubt, solange die fraglichen Unternehmen damit keine anderen Gesetze verletzen. Insbesondere kommt hier das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Frage, also das deutsche Kartellrecht. Wie eben schon erwähnt, ist Amazon beim deutschen Bundeskartellamt bekannt wie ein bunter Hund. Zumal der Versandriese schon allein wegen des Buy Box-Konzeptes sämtliche kartellrechtliche Alarmglocken auslöst, denn die Gewinner der Buy Box greifen stets über 90 % der Sales ab – hat jemand „Monopolstellung” gesagt?

Mittlerweile hat Amazon gegengesteuert: Mit einer zweiten Buy Box auf den Produktdetailseiten werden nun zumindest für einige Produkte mehrere Einkaufswagenfelder angezeigt, sodass beispielsweise auch FBM-Angebote eine Chance haben, vom Kunden bemerkt zu werden. Welche Auswirkungen das auf Händler hat, lesen Sie hier: Zweite Amazon Buy Box – Warum sich für Marktplatz-Verkäufer alles ändern könnte.

Als Teil der „Big Four” – Apple, Meta, Alphabet, Amazon – hat das BKA stets irgendwas mit Amazon am Hut und sei es auch nur eine Überholung der Gesetze, die die Kontrolle dieser Unternehmen auf deutschen Territorialgebiet erleichtert. Ob das BKA Amazon wegen der Preisangleichung beobachtet, mag der Fall sein. Es ist aber stark zu bezweifeln, dass sich Amazon deshalb eine Strafe einfährt. Die einzige Möglichkeit der rechtlichen Handhabe wäre das Vorliegen einer tatsächlichen Preisabsprache zwischen Amazon und einer anderen E-Commerce-Plattform.

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Preisangleich versus Preisabsprache

Preisangleichung und Preisabsprache sind jedoch sehr unterschiedliche Konzepte:

  • Ein Preisabgleich bezieht sich auf die Anpassung von Preisen durch einzelne Unternehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben oder auf Marktveränderungen zu reagieren. Es handelt sich um eine eigenständige Entscheidung eines Unternehmens, seine Preise an die Preise von Wettbewerbern oder den allgemeinen Markttrends anzupassen. 

    Beispiel: Amazon führt einen Preisabgleich mit Google Shopping durch und senkt die Preise für Oral-B-Zahnbürsten um 10 %, nachdem festgestellt wurde, dass diese bei Google Shopping für einen niedrigeren Preis angeboten werden.
  • Die Preisabsprache hingegen bezieht sich auf eine wettbewerbswidrige Vereinbarung oder Koordination zwischen Unternehmen, um die Preise künstlich zu erhöhen, zu stabilisieren oder zu senken. Diese Absprachen zielen darauf ab, den Wettbewerb zu beeinträchtigen und den Markt zu manipulieren. Preisabsprachen sind in der Regel illegal und verstoßen gegen das Kartellrecht, da sie den freien Wettbewerb behindern.

    Beispiel: Amazon.de und Otto.de treffen eine Vereinbarung, dass Otto.de im Januar den Preis der Zahnbürsten um 10 % senkt und Amazon im Februar nachzieht. 

Der erste Fall stellt keinen Missbrauch einer Monopolstellung zu Ungunsten des Verbrauchers dar. Eher im Gegenteil, die Käufer profitieren vom Angleichen der Preise, da sie nun auf jeder Plattform denselben günstigen Preis erhalten. Deshalb ist eine Verurteilung und Bestrafung von Amazon auf Grundlage einer bloßen Preisangleichung gesetzlich nur ersichtlich, wenn sie in Kombination mit einer Preisabsprache geschehen ist.

Dieses Konzept mag schön und gut für Amazon, den Verbraucher und eventuell auch die anderen E-Commerce-Plattformen sein. Aber es gibt einen vitalen Stakeholder in diesem Konstrukt, der hier nicht profitiert. Und wenn Sie diesen Text bis hierhin in der Hoffnung gelesen haben, dass Preisangleichung illegal ist, dann habe ich leider schlechte Neuigkeiten für Sie.

Wie profitieren Amazon-Händler trotz Preisabgleichung?

Jeff Bezos hat mal einen sehr schönen Satz gesagt, der die gesamte Situation perfekt zusammenfasst:

„We’re not in the business of helping people sell things, we’re in the business of helping people buy things.”

JEff Bezos

Was Bezos damit sagen will, ist, dass Marktplatz-Verkäufer keine Priorität bei Amazon haben. Zuerst kommt der Kunde, dann die Profitabilität, dann die Aktionäre, … und irgendwann kommen die Händler und Händlerinnen. Man braucht also als Händler einen Verbündeten, der mit Amazon arbeitet, aber die Interessen der Händler an erster Stelle vertritt. In diesem konkreten Fall brauchen Händler Unternehmen, die sich mit dem Thema der Preisgestaltung und der Anwendung von effektiven Preisstrategien bestens auskennen.

Wie wir bereits festgestellt haben, ist es in Deutschland legal, wenn Amazon einen Preisabgleich mit beispielsweise Google Shopping ausführt. Daran können wir nichts ändern. Händler müssen also in manchen Fällen einfach hinnehmen, dass sie ab und zu die Buy Box verlieren, weil sie ihre Preise nicht gesenkt haben.

Wirksame Preisstrategien für mehr Umsatz und Gewinn

Eine effektive Strategie, die Auswirkungen des Preisabgleichs zu minimieren, ist aber in jedem Fall die Verbesserung der eigenen Preisstrategie. Das geht beispielsweise mit dem SELLERLOGIC Repricer. Praxisbeispiel:

Amazon schickt Ihnen eine E-Mail und fordert Sie dazu auf, Ihre Preise wettbewerbsfähiger zu gestalten. Sollten Sie das nicht tun, so drohen Ihnen – zumindest bezüglich des Produktes – Sichtbarkeitseinbußen und somit auch weniger Verkäufe. Weil Sie zu viel zu tun haben und deshalb den Preis nicht manuell optimieren können oder wollen, entscheiden Sie sich dazu, den SELLERLOGIC Repricer zu nutzen. Der Repricer eruiert zunächst den Preis, der notwendig ist, um die Buy Box für das Produkt zu gewinnen, stellt diesen Preis automatisch ein und Ihre Verkäufe nehmen zu.

Wichtig: Nutzer können im SELLERLOGIC Repricer Minimal- und Maximalpreise definieren. Diese werden niemals ignoriert. So können Sie sich sicher sein, dass Sie niemals unterhalb Ihrer Wunschmarge verkaufen. Außerdem bietet der Repricer die Möglichkeit, diese Preisgrenzen automatisch anhand der Kosten, die Sie für ein Produkt haben, zu kalkulieren. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Sie zu profitablen Preisen verkaufen. 

Das war’s aber noch nicht. Anschließend hebt der Repricer den Preis des Produktes schrittweise an. Erst nachdem über die Amazon API das Signal eintrifft, dass nun der höchstmögliche Buy Box-Preis erreicht ist, hört der Repricer auf, den Preis zu erhöhen. 

So verkaufen Sie nicht nur zum Buy Box-Preis, sondern zum bestmöglichen Preis. Das Endresultat: ein kompetitiver Preis, mit dem Amazon zufrieden ist und eine Marge, mit der Sie zufrieden sind.

Schauen Sie gerne bei uns vorbei und testen Sie den SELLERLOGIC Repricer 14 Tage kostenlos. Sie gehen kein Risiko ein, denn nach der Testphase endet diese automatisch. Sie erhalten in jedem Fall ein professionelles Onboarding und eine Beratung durch Amazon-Profis.

Bildnachweise in der Reihenfolge der Bilder: © Koshiro – stock.adobe.com

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